Wichtige Elterninformation

20. September 2022

 

Liebe Eltern,

auch in diesem Schuljahr bleibt Corona ein wichtiges Thema. Der Kultusminsiter hat hierzu einen Brief herausgegeben mit einigen Informationen für das Vorgehen im Krankheitsfall.

 Grundsätzlich gilt:

 

  • Wer krank ist, bleibt zu Hause

Wer einen Infekt mit deutlicher Beeinträchtigung des Wohlbefindens hat (z.B. Fieber, starker Husten, Halsschmerzen), kuriert sich zu Hause aus, bevor er/sie die Schule wieder besucht.

 

  • Nicht jeder Schnupfen ist Corona

Mit einem banalen Infekt (z.B. Schnupfen, leichter Husten, kein Fieber, nur leichte Beeinträchtigung des Wohlbefindens) darf die Schule auch weiterhin besucht werden. Um eine einfache Erkältung von einer Corona- Infektion zu unterscheiden, sollte ein entsprechender Test  -  z.B. ein Selbsttest zu Hause - durchgeführt werden.

 

  • Freitesten frühestens nach fünf Tagen

Wer sich mit dem Corona-Virus infiziert hat, isoliert sich für mindestens fünf Tage - gezählt ab dem Tag, an dem der Test erstmals positiv war. Nach frühestens fünf Tagen und mindestens 48 Stunden ohne Symptome ist es möglich, sich "freizutesten". Auch dies ist mit einem Selbsttest zu Hause möglich. Allerdings ist hierbei eine schriftliche Bestätigung des negativen Testergebnisses durch die Eltern erforderlich.

 

 

24. August 2022

 

Liebe Eltern,

am 25.08.2022 startet das neue Schuljahr. In Bezug auf den Umgang mit der Corona- Pandemie sieht das Land Niedersachsen eine freiwillige Testphase für die ersten 5 Schultage vor (also bis Mittwoch der folgenden Woche).

 

In den dann folgenden Wochen stehen zwei Tests pro Schülerin und Schüler für freiwillige, insbesondere anlassbezogene Tests, zur Verfügung.

 

Eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht weiterhin nicht. Freiwillig kann und darf jedoch eine Maske getragen werden!

 

Den gesamten Brief des Kultusministers können Sie im Folgenden herunterladen.

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Brief_August_2022_Eltern.pdf
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25. Mai 2022

 

Liebe Eltern,

seit dem 07. Mai gilt in Niedersachsen eine geänderte Absonderungsverordnung mit gelockerten Quarantäneregeln.

  • Personen, die sich mit dem Coronavirus infiziert haben, können die Isolation nun bereits nach 5 Tagen beenden, sofern sie mindestens 48 Stunden symptomfrei waren. (Es wird allerdings empfohlen, sich freiwillig so lange zu isolieren, bis ein negatives Testergebnis vorliegt.)
  • Kontaktpersonen unterliegen keiner Quarantänepflicht mehr. Es wird aber empfohlen, persönliche Kontakte frewillig zu reduzieren und sich an 5 Tagen, die auf den Kontakt zur infizierten Person folgen, täglich zu testen.
  • Schulen und KiTas dürfen wieder ohne Nachweis des Impf- oder Genesenenstatus bzw. ohne Vorlage eines negativen Testergebnisses betreten werden. Das gilt auch für Veranstaltungen, Elternabende usw.
  • Die Testungen sind grundsätzlich freiwillig.

Den kompletten Brief des Kultusministers können sie unter folgendem Link herunterladen.

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2022-05-10_Brief_an_Eltern.pdf
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06. Mai 2022

 

     Liebe Eltern,

    wir haben heute vom Gesundheitsamt Informationen zum Umgang mit Corona bekommen. Die wichtigsten Informationen legen wir Ihnen im Folgenden dar.

 

·       Schüler mit Erkältungssymptomen bleiben vorsorglich zu Hause und testen sich.

 

·       Schüler mit einem positiven Selbsttest werden dem Sekretariat unbedingt gemeldet und bleiben zu Hause (auch weitere Testergebnisse und Maßnahmen werden dem Sekretariat gemeldet).

 

·       In Lerngruppen, in denen in den letzten vier Kalendertagen Schüler anwesend waren, die inzwischen per Antigentest positiv getestet wurden, muss von den Kindern der Lerngruppe eine Mund-/Nasenbedeckung in geschlossenen Räumen/im Schulgebäude bis zum Vorliegen des PCR-Testergebnisses getragen werden.

 

o   Fällt die PCR-Untersuchung negativ aus, kann die Maskenpflicht der Lerngruppe aufgehoben werden.

 

o   Bei positivem PCR-Testergebnis sind die Masken mindestens bis zum 5. Tag nach letztem Kontakt des die Maskenpflicht auslösenden Schülers zu seiner Lerngruppe zu tragen.

 

o   Zusätzlich müssen sich in der Zeit alle Mitglieder der Lerngruppe dreimal pro Woche per Antigen-Test testen.

 

·       Alle Schüler haben eine Maske als Reserve bei sich, falls diese getragen werden muss.

 

·       Die Klassenleitung informiert die Elternvertretung, wenn ein positiver Fall in der Klasse ist (Verdachtsfall/PCR-Test) und auch, wenn kein Verdachtsfall mehr vorliegt bzw. wenn der PCR-Test negativ ausfällt.

 

 

 

 

 

20. April 2022

 

Liebe Eltern,

auch nach den Osterferien müssen noch einige Maßnahmen in Bezug auf die Corona-Pandemie eingehalten werden.

 

- Die ersten acht Schultage vom 20.-29.4.2022 testen sich alle Schülerinnen und Schüler (auch die geimpften, genesenen und geboosterten Kinder).

 

     - Ist der Test negativ, dürfen die Schülerinnen und Schüler die Schule besuchen.

     - ist er positiv, muss zunächst die Schulleitung darüber informiert werden. Dann müssen die Schülerinnen und Schüler eine PCR-  

        Bestätigung bei einem Arzt oder einer Apotheke einholen.

            -  Bestätigt sich der Verdacht nicht, darf am folgenden Tag die Schule besucht werden. Bestätigt sich der Verdacht, bleiben die 

                Schülerinnen und Schüler zuhause.

                Sie können sich frühestens nach 5 Tagen (und wenn sie symptomfrei sind) erneut selbsttesten.

             - Fällt dieser Test negativ aus, darf die Schule wieder besucht werden, wenn nicht, ab dem Tag, an dem der Test neagitv

               ausfällt. 

 

 

- Eine Maskenpflicht gibt es an den Schulen nicht mehr. Wer jedoch weiterhin freiwillig eine Maske tragen möchte, kann dies freiwillig selbstverständlich machen.

Den kompletten Brief von Herrn Tonne können Sie unter dem nachfolgenden Link herunterladen.

 

 

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2022-04-14__Brief_an_Eltern_ (1).pdf
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29. März 2022

 

Liebe Eltern,

 

im Folgenden möchten wir Ihnen einige Informationen bezüglich der aktuellen Corona-Regeln geben.

- Die Kinder der Schuljahrgänge 1-4 dürfen ihre Mund-Nase-Bedeckung  abnehmen, wenn sie ihren Sitzplatz eingenommen haben.

- Bei einem Infektionsfall in der Lerngruppe gilt allerdings, dass alle für eine Woche die Mund-Nase-Bedeckung auch am Sitzplatz wieder aufsetzen müssen.

    - Es steht selbstverständlich jedem frei, die Mund-Nase-Bedeckung auch am Sitzplatz weiterhin freiwillig zu tragen.

    - Direkt nach den Ferien (20.-29.4) sollen sich wieder alle Schülerinnen und Schüler täglich testen.

     Zudem hat das niedersächsiche Kultusministerium den Exit-Plan nochmal überarbeitet.

 

    Die neue Version sieht folgendermaßen aus:

Den aktuellen Brief von Herrn Tonne sowie die Schaubilder zum Exit Plan und ein Poster mit den Basismaßnahmen zur Hygiene können Sie unter den nachstehenen Links herunterladen.

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2022-03-17_Poster_Basismassnahmen_zur_Hy
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2022-03-18_Brief_an_Eltern[1].pdf
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MK_Exit-Plan_01_Stand18-03-2022[1].pdf
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MK_Exit-Plan_02_Stand18-03-2022[1].pdf
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17. Februar 2022

 

Liebe Eltern,

der Höhepunkt der Omikron-Welle scheint vorüber zu sein, die Zahl der Infektionen geht auch bei Kindern und Jugendlichen zurück. Die Bund-Länder-Runde hat deshalb gestern Lockerungen beschlossen. Gerade für Schulen bleiben Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen aber weiterhin wichtig.

Folgende Schritte wurden geplant. Es kann aber sein, dass auch schneller gelockert werden kann, wenn die Entwicklung günstig ist.

 

Den kompletten Brief des Mininsters und den Exit-Plan können Sie unter den folgenden Links herunterladen.

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2022-02-17_Exit-Plan.pdf
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2022-02-17_Brief_an_Eltern_gek_rzt.pdf
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02. Februar 2022

Liebe Eltern,

am kommenden Sonntag (6. Februar) findet eine Impfaktion für Kinder statt. Die entsprechende Pressemittleitung der Stadt Wilhelmshaven können Sie im Folgenden nachlesen.

Impfaktion für Kinder im Stadtsüden

 

Wilhelmshaven. Schon über 500 Kinder wurden im Kinder-Impfzentrum im JadeWeserPort-InfoCenter geimpft. Jetzt weitet die Stadt Wilhelmshaven ihr Angebot um eine Sonderaktion im Stadtsüden aus. Am kommenden Sonntag, 6. Februar, wird das mobile Impfteam von 13 bis 19 Uhr in der Christus- und Garnisonkirche sein „mobiles Kinder-Impfzentrum“ aufbauen.

 

Geimpft werden Kinder zwischen fünf und elf Jahren. Die Kinder müssen zur Impfung von einer sorgeberechtigten Person begleitet werden. Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig.

Info:
Die Christus- und Garnisonkirche befindet sich in der Straße „Am Kirchplatz 1“ unmittelbar zwischen Ebert- und Rheinstraße.

 

 

 

28. Januar 2022

 

Liebe Eltern,

für das zweite Schulhalbjahr 2021/2022 gibt es neue Regelungen zur Organisation der Schuljahrgänge 1 bis 10 der allgemeinbildenden Schulen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie.

Die Datei können Sie sich unter dem folgenden Link herunterladen.

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2022-01-28_Erlass_Orga_1-10_2.Shj._21-22
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26. Januar 2022

 

Liebe Eltern,

nächste Woche beginnt das zweite Schulhalbjahr.

Auch im Februar müssen sich die Schülerinnen und Schüler täglich testen.


Neu ist: Im Februar müssen sich auch geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler jeden Tag testen.

Nur „geboosterte“ Personen sind von der Testpflicht befreit. Dies meint also alle, die dreimal geimpft sind oder zweimal geimpft und genesen sind. Hier gibt es eine gute Übersicht dazu: https://www.niedersachsen.de/assets/image/216846

 

Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte dem Brief des Kultusministers Herrn Tonne, den Sie unter dem nachfolgenden Link herunterladen können.

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2022-01-26_Brief_an_Eltern_gek_rzt.pdf
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13. Januar 2022

 

Liebe Eltern,

aufgrund der aktuellen Corona-Lage müssen auch in diesem Jahr weiterhin verschiedene Maßnahmen ergriffen werden.

Hierzu gehört, dass die täglichen Testungen bis zu der Zeugnisausgabe Ende Januar verlängert werden.

 

Für Geimpfte und Genesene ist das Testen im Moment noch keine Pflicht. Es wird ihnen aber dringend empfohlen, sich freiwillig zu testen.

Wenn es einen positiven Selbsttest gibt, muss sich die ganze Klasse fünf Tage lang testen - egal, ob geimpft oder nicht.

 

Zudem müssen seit Montag (10.01.2022) auch Kinder unter 14 Jahren eine medizinische Maske (OP-Maske) tragen.

 

Des Weiteren dürfen bis (mindestens) zu den Osterferien keine Klassenfahrten mit Übernachtung stattfinden.

 

Außerdem hat das Land Niedersachsen einen neuen Handlungsrahmen für die Selbstorganisation unter Omikron herausgegeben.

 

Den aktuellen Brief des Ministers und den neuen Handlungsrahmen können Sie unter den nachfolgenden Links abrufen.

 

 

 

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2022-01-13_Brief_an_Eltern_gek_rzt.pdf
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Handlungsrahmen_Schulorganisation_ABS.pd
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17. Dezember 2021

 

Liebe Eltern,

nachfolgend können Sie den Brief des Ministers und Informationen über die Corona-Impfung für 5-11-jähringe Personen nachlesen.

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2021-12-17_Brief_an_Eltern.pdf
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2021-12-17_Informationen_zum_Impfen_von_
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23. November 2021

 

Liebe Eltern,

ab morgen gilt eine neue Corona.-Verordnung.

 

Für die Schule bedeuetet dies:

  • Die Testpflicht bleibt bestehen. Die Testungen erfolgen weiter 3x pro Woche (montags, mittwochs, freitags). Sollte es einen Verdachtsfall aufgrund eines positiven Selbsttests in einer Lerngruppe geben, testet sich die komplette Klasse – auch die Geimpften und Genesenen - an fünf Schultagen hintereinander zu Hause. Die Testkits werden von der Schule gestellt. Alle negativ getesteten und symptomfreien Schülerinnen und Schüler bleiben im Regelfall im Präsenzunterricht, eine Kontaktnachverfolgung im schulischen Kontext kann dann entfallen.
  • Das Tragen der Mund-Nase-Bedeckung im Unterricht ist wieder für alle Jahrgänge vorgeschrieben.
  • Schulfahrten mit Übernachtungen sind bis zum Ende des Schulhalbjahres untersagt. Möglich bleiben weiterhin Tagesfahrten und Exkursionen ohne Übernachtung
  • Veranstaltungen wie Adventsfeiern, Weihnachtskonzerte, Theateraufführungen usw. können stattfinden, allerdings ohne externe Besucherinnen und Besucher. Dazu gehören auch Eltern und andere Angehörige.
  • Für Elternabende und Elternsprechtage werden digitale Formate empfohlen. Sollte das nicht möglich sein, finden diese Veranstaltungen unter 2 G plus-Regeln statt, d. h. es bekommt nur Zugang, wer geimpft oder genesen ist und zusätzlich eine tagesaktuelle negative Testbescheinigung vorlegt.

Den kompletten Brief des Ministers können sie unter nachfolgendem Link nachlesen.

 

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2021-11-23_Brief_an_Eltern.pdf
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18. Oktober 2021

Liebe Eltern,

heute beginnen die Herbstferien. An dieser Stelle möchten wir Ihnen noch ein paar Informationen geben, wie es nach den Ferien weitergehen wird.

- In der ersten Woche nach den Ferien wird (wie schon nach den Sommerferien) wieder täglich getestet.

- Des Weiteren bleibt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Unterricht zunächst bestehen (Ausnahmen: Schülerinnen und Schüler Jahrgänge 1 und 2 dürfen ihre MNB am Sitzplatz abnehmen),

 

Wir wünschen Ihnen schöne und erholsame Herbstferien.

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2021-10-14_Brief_an_Eltern.pdf
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22. September 2021

Liebe Eltern, ab heute gelten eine neue Corona-Regeln.

Für die Schulen ändert sich nur, dass Kinder in der ersten und zweiten Klasse an ihrem Sitzplatz keine Maske mehr tragen müssen.

 

Die Testpflicht bleibt bestehen. Die Testungen erfolgen weiter 3x pro Woche (montags, mittwochs, freitags).

Nach den Herbstferien wird dann eine Schulwoche lang noch einmal täglich getestet. Die Tests gibt es weiterhin kostenlos über die Schule.

 

Das Gesundheitsministerium in Niedersachsen hat neue Regeln für den Umgang mit Verdachts- oder Infektionsfällen verfasst. Sie werden in einer „Absonderungsverordnung“ veröffentlicht. Für Schülerinnen und Schüler sind besonders diese Punkte wichtig:
• Wenn der Selbsttest positiv ist, gilt:
➔ In Absonderung begeben, d. h. zu Hause bleiben und keinen Besuch empfangen
➔ Schule und Gesundheitsamt informieren
➔ PCR-Test durchführen lassen
➔ Liste mit Kontakten der letzten Tage anlegen


• In Absonderung gehen auch:
➔ Personen, die im selben Haushalt mit einer positiv PCR-getesteten Person leben
➔ Personen, die nach Einschätzung des Gesundheitsamtes als enge Kontaktpersonen gelten – in der Schule sind das meist die Sitznachbarn


• Wer vollständig geimpft oder genesen ist, muss sich nicht in Absonderung begeben.
• Dauer der Absonderung/Quarantäne:
➔ Infizierte Personen: 14 Tage nach dem positiven PCR-Test – die Person muss mindestens 48 Stunden ohne Symptome sein
➔ Kontaktpersonen können die Dauer verkürzen, sich also „freitesten“. Für Schülerinnen und Schüler ist das bereits nach fünf Tagen durch einen Antigen-Schnelltest oder einen PCR-Test möglich. Diese Tests sind kostenlos. Sie können in Testzentren, Apotheken oder Arztpraxen durchgeführt werden. Die Bescheinigung über das negative Testergebnis muss dann der Schule vorgelegt werden, um wieder am Präsenzunterricht teilnehmen zu können.
➔ Wenn keine Anzeichen für eine Erkrankung bestehen, ist eine Rückkehr ohne Testung nach 10 Tagen möglich.

 

Diese Informationen können Sie in den folgenden Dateien genau nachlesen.

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2021-09-21_Brief_an_Eltern_gek_rzt.pdf
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2021-09-21_Presseinformation_Absonderung
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15. September 2021

Liebe Eltern,

es gibt eine Änderungen bei den Corona-Testkits. Ab morgen werden für die Corona-Testungen, die montags, mittwochs und freitags stattfinden sollen, sogenannte Spucktests ausgegeben.

Sie erhalten hierzu morgen noch einen Elternbrief.

 

Die Gebrauchsanweisung können Sie unter nachfolgendem Link herunterladen.

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Hygisun_Gebrauchsanweisung.pdf
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02. September 2021

Liebe Eltern,

im nachfolgenden Brief des Kultusministers werden die Vorgaben zum Schuljahresbeginn nochmal erläutert.

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2021-09-01_Brief_an_Eltern_gek_rzt.pdf
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27. August .2021

Liebe Eltern,

das neue Schuljahr beginnt in wenigen Tagen.

Für den Start in das kommende Schuljahr hat das Kultusministerium Folgendes  geplant:

  •  Nach den Ferien sind für die ersten sieben Schultage tägliche Testungen (02.09.21 bis 10.09.21) zu Hause vorgesehen.
  • Anschließend wird die regelmäßige Testfrequenz von bisher zwei auf dann drei Testungen pro Woche erhöht. Die Testtage sind dann Montag, Mittwoch und Freitag.
  • Weiterhin ist für die Dauer der Corona-Verordnung (bis zum 22.09.21) das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Gebäude und im Unterricht für alle Jahrgänge verpflichtend. Außerhalb des Schulgebäudes muss keine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.

Weitere Informationen zum Schuljahresstart können Sie dem Brief des Kultusministers und dem Informationspaket zum Schulstart entnehmen.

 

 

 

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2021-08-24_Brief_an_Eltern_und_Erziehung
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2021-08-24_Infopaket_Schulstart.pdf
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24. Juni 2021

Für den Start in das neue Schuljahr plant das niedersächsische Kultusministerium derzeit Folgendes:

  • Es gilt weiterhin der Stufenplan. Er gibt an, welche Maßnahme wann gilt.
  • Auch in der Schule wird in bestimmten Bereichen weiter eine Mund-Nase-Bedeckung getragen - je nach Infektionslage auch im Unterricht.
  • Bis Ende September gilt weiter die Testpflicht. Vollständig geimpfte oder genesene Personen sind davon ausgenommen.
  • Schülerinnen und Schüler, für die die Testpflicht gilt, können bis Ende September vom Präsenzunterricht befreit werden.

Nähere Informationen können Sie den beigefügten Briefen entnehmen.

 

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2021-06-22_Brief_an_Eltern_einfach.pdf
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2021-06-22_Brief_an_SuS_GS.pdf
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Infoblatt_Impfung_Kinder_und_Jugendliche
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21. Juni 2021

Um die Kohorten nicht zu mischen, sollen die Kinder vor der 1. Stunde beim Betreten des Schulhofes die Masken aufbehalten und erst im Klassenraum absetzen.

 

Da nicht auszuschließen ist, dass die Kinder beim Spielen während der Pausen ihre Maske verlieren oder Masken kaputt gehen, wäre eine zweite Maske im Ranzen als Ersatz hilfreich. Trotzdem halten wir Masken für solche Fälle zusätzlich vor.

 

Leider vergessen immer noch einige Kinder an den Testtagen (Montag und Mittwoch) ihre Zettel wegen der Selbstests oder einige Kinder werden zu Hause gar nicht getestet. Bitte denken Sie daran, Ihre Kinder montags und mittwochs zu testen und ihnen die Zettel mitzugeben.

 

Wenn Ihr Kind vor dem Freitag krank ist oder am Freitag krank gemeldet wird, hilft es uns sehr, wenn Sie uns über die Klassenleitung oder über den Anrufbeantworter mitteilen, wer die Tests mitnehmen soll. Alternativ können Sie mit uns auch telefonisch besprechen, wann Sie die Tests an der weißen Linie am Freitag abholen kommen können (bis 13 Uhr).

26. Mai 2021

Ab Montag, 07.06.2021 bieten wir wieder den Ganztag für diejenigen an, die tatsächlich darauf angewiesen sind. Das Mittagessen findet auch wieder statt. Eine Anmeldung ist erforderlich. Die Anmeldeformulare werden am Donnerstag und Freitag in der Schule ausgeteilt. Zusätzlich finden Sie diese auch auf unserer Homepage unter Corona > Formulare

 

Weiterhin besteht zweimal die Woche Testpflicht: montags und mittwochs.

21. Mai 2021

Aufgrund des niedrigen Inzidenzwerts kehren ab dem 31. Mai 2021 alle Schüler*innen in den Regelbetrieb zurück (Szenario A). Hierbei gilt wieder "Unterricht in festen Kohohrten/Gruppen". In diesem Zusammenhang wird es einen neuen Stundenplan geben. Für mehr Sicherheit gelten jedoch weiterhin die bekannten Schutzmaßnahmen:

  • Mund-Nasen-Schutz
  • Testpflicht
  • Lüften
  • Abstand halten innerhalb der Kohorte entfällt

Sollte der Inzidenzwert in Wilhelmshaven über 50 steigen, müssen wir in Szenario B wechseln. Hierfür sind weiterhin die Werte des RKI ausschlaggebend. Diese finden Sie unter www.rki.de/inzidenzen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem angefügten Elternbrief.

 

Ebenfalls laufen unsere Planungen für einen eingeschränkten Ganztagsbetrieb ab dem 07. Juni 2021 bis 14.30 Uhr. Eine Kontaktaufnahme bezüglich des Mittagessens mit der Volkshochschule hat bereits stattgefunden.

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Brief_an_Eltern.pdf
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10. Mai 2021

In der Coronavirus-Pandemie ist es ganz besonders wichtig, die allgemeingültige Regel zu beachten: Personen, die Fieber haben oder eindeutig krank sind, dürfen unabhängig von der Ursache die Schule nicht besuchen oder dort tätig sein.

 

Dem Schaubild (Stand 10.05.21) können Sie das richtige Vorgehen entnehmen:

03. April 2021

Ab dem 12. April 2021 führt Niedersachsen eine Testpflicht in Schulen ein. Die Regelungen hier in kürze:

  • Alle Schüler*innen und Beschäftigte sollen sich zwei mal pro Woche an Präsenztagen testen. 
  • Die Tests sind verpflichtend. 
  • Die Tests werden an vorgegebenen Tagen zu Hause selbst durchgeführt.
  • Die Selbsttests erhalten die Schüler*innen am Ende jeder Woche in der Schule und nehmen sie für die kommende Woche mit nach Hause.
  • Die Schüler*innen dürfen nur mit einem negativen Ergebnis am Morgen zur Schule kommen. Die Eltern unterschreiben hierfür jedes Mal.
  • Bei einem positiven Ergebnis müssen die Betroffenen zu Hause bleiben und Kontakt zum Testzentrum aufnehmen.
  • Zu Hause versäumte Tests können unter strengen Auflagen ausnahmsweise in der Schule nachgeholt werden.
  • Die Präsenzpflicht ist aufgehoben.
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23. Februar 2021

Im Rahmen des bundesweiten Lockdowns werden die Maßnahmen weiterhin verlängert. Das bedeutet für die Grundschulen in Niedersachsen:

  • Szenario B (Wechselmodell mit Notbetreuung)
  • Aussetzung der Präsenzpflicht

Der Stundenplan vom 01.02. bis 12.02. wird fortgesetzt (01.03. entspricht 01.02. usw.). Der Unterricht endet um 12:30 Uhr. Mittagessen und Ganztag finden nicht statt. 

Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist weiterhin in allen Bereichen der Schule zu tragen, in denen der Mindestabstand nicht dauerhaft eingehalten werden kann. In Szenario B kann sie am Sitzplatz abgenommen werden.

 

Notbetreuung:

Die Kinder, die bereits in der Notbetreuung angemeldet sind, müssen bitte das neue Formular ausfüllen und in der Schule abgeben.

Die Notbetreuung wird zu unseren gewohnten Unterrichtszeiten zwischen 07:30 Uhr und 12:30 Uhr angeboten. Voraussetzung ist, dass mindestens ein/e Erziehungsberechtigte/r in betriebsnotwendiger Stellung in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichen Interesse tätig ist. Zulässig ist auch die Betreuung in besonderen Härtefällen (Verdienstausfall, drohender Kündigung, Kindswohlgefährdung).

12. Dezember 2020

Für uns alle ist es aktuell eine schwierige Zweit. Viele Kinder haben Angst oder sind unsicher. Manchmal hilft es, mit anderen darüber zu reden. Oft helfen Gespräche mit Eltern, Freunden oder Lehrern. Zusätzlich gibt es noch andere Gesprächs- und Beratungsangebote für Kinder und Jugendliche. Im folgenden Formular sind ein paar Angebote aufgelistet.

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Beratung- und Gesprächsangebote für Kinder und Jugendliche
Beratungsangebote_f_r_Sch_lerinnen_und_S
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27. Oktober 2020

In Niedersachsen steigen die Zahlen der mit dem Corona-Virus infizierten Personen immer weiter an. Trotz alledem hat Bildung absoluten Vorrang. Da Schulen aktuell nicht zu den Hotspots zählen, ist es oberstes Ziel, den Präsenzunterricht so lange wie möglich aufrechtzuerhalten. Damit das so bleibt, gibt es neue Regeln:

  • regelmäßiges Lüften (20 - 5 - 20),
  • wenn Sie oder ein anderes Familienmitglied in Ihrem Haushalt zur Risikogruppe gehören, können Sie Ihr Kind vom Unterricht in der Schule befreien lassen.

Der folgende Link führt Sie auf die Seite des Niedersächsischen Kultusministeriums, der Sie regelmäßig aktuelle Informationen entnehmen können.

https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/schule-neues-schuljahr-190409.html